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Vertragsbedingungen

Vertrags- und Teilnahmebedingungen 

FRANK DECKER ..:::Veranstaltungen & Events:::..

Alte Ziegelei 1d, 42653 Solingen

 

 

§ 1 – Geltungsbereich

Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche Teilnehmer. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen des Veranstalters an.

§ 2 – Anmeldung und Vertragsabschluss

1. Der Kunde gibt mit seiner Anmeldung ein verbindliches Angebot an den Veranstalter ab. Das Angebot          kann mit dem im Internet bereitgestellte Buchungsformular per Post oder per Fax übersendet werden.

2. Die Annahme des Angebots erfolgt durch schriftliche Buchungsbestätigung samt Rechnung. Der Vertragsabschluss gilt vorbehaltlich der Genehmigung der jeweiligen städtischen Behörde.

3. Nimmt ein Teilnehmer seinen Standplatz nicht rechtzeitig unentschuldigt ein, verliert er jeglichen Anspruch auf seinen Platz.

4. Sollte ein Teilnehmer den Frieden der Veranstaltung stören, bzw. den Anweisungen des Veranstalters nicht folge leisten, wird dieser von der Veranstaltung ausgeschlossen.

§ 3 – Waren und Bewirtschaftung

1. Es dürfen nur zugelassene, vertraglich vereinbarte Waren angeboten und verkauft werden.

2. Nicht angeboten oder verkauft werden dürfen Artikel, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb die Rechte Dritter verletzt ( z.B. Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Marken, Patente, Gebrauchs-/Geschmacksmuster), pornographisches Material, Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Schusswaffen nebst Munition, Hieb- und Stoßwaffen sowie sonstige Waffen im Sinne des Waffengesetzes, radioaktive Stoffe, explosionsgefährliche Stoffe, Gifte und gesundheitsgefährdende Chemikalien, Druckbehälter im Sinne der Druckbehälterverordnung, Lebendtiere sowie Produkte und Präparate geschützter Tierarten, geschützte Pflanzen sowie deren Produkte und Präparate, Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes und Medizinprodukte, Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Wertpapiere mit Ausnahme von Briefmarken und historischen Aktien, Kredite, Versicherungen und Bausparverträge.

3. Die Betreiber von Speisen-und/oder Getränkeständen sowie Süßwarenständen haben an Ihren Ständen für ausreichend Müllbehälter an den Seiten Ihres Standes zu sorgen. Das Entsorgen von Fett, Öl oder Chemikalien in die öffentliche Kanalisation ist verboten und wird zur Anzeige gebracht.

4. Getränkestände erheben nach Absprache mit dem Veranstalter ein einheitliches Becherpfand. Der Verkauf von alkoholischen Getränken in Flaschen und Dosen ist nicht gestattet. Der Verkauf von Getränken ist nur mit einer Erlaubnis gem. § 12 Abs.1 GastG möglich. Diese beantragt der Veranstalter für den Betreiber des Getränkestandes; die entsprechende Gebühr wird ausgewiesen in Rechnung gestellt.

5. Die Benutzung von Tongeräten und Sprachverstärkern ist nur mit Zustimmung des Veranstalters erlaubt. Diese sind nach 22.00 Uhr abzuschalten.

6. Die Öffnungszeiten sind einzuhalten.

7. Die Waren dürfen nur auf dem in der Buchungs-/ Reservierungsbestätigung benannten Fläche innerhalb des Veranstaltungsgeländes angeboten werden. Darüber hinausgehende Stände werden nicht zugelassen und müssen abgebaut werden.

8. Alle Stände haben mindestens einen nach Din 14 406 geprüften Feuerlöscher bereitzuhalten. Imbissbetriebe haben entsprechend spezielle Feuerlöscher und/oder Löschdecken (Fett, Öle, Chemikalien) vorzuhalten. Diese müssen gut sichtbar und griffbereit gelagert sein. Betriebe mit Gasanlagen benötigen eine gültige Prüfbescheinigung, welche vor Beginn des Betriebes vorgelegt werden muss.

9. Für die Stromversorgung ist das vom Veranstalter beauftragte Elektrounternehmen zuständig. Alle elektrischen Einrichtungen und Installationen haben den gültigen VDE-Richtlinien zu entsprechen. Stromaggregate bzw. private Stromanschlüsse sind verboten.

10. Das verwenden von brennenden Kerzen als Lichtquelle ist nur in Gläsern gestattet. Offene Feuer sind strengstens untersagt.

11. Bei Einbruch der Dunkelheit sind die Geschäfte ausreichend zu beleuchten.

§ 4 – Zugelassene Teilnehmer; Weiterverkauf

1. Teilnahmeberechtigt sind nur die Personen,

a. die in der Buchungsbestätigung genannt sind;

b. gewerbliche/ professionelle Verkäufer, die eine Genehmigung des Veranstalters zum Angebot und Verkauf gewerblicher Waren haben, und auf der Buchungsbestätigung als solche ausgewiesen werden;

c. Kinder, die eine Buchungsbestätigung für den Kindertrödel haben, sofern sie gebrauchte, kinderspezifische Ware anbieten

2. Strikt untersagt ist der Weiterverkauf der gebuchten Standfläche. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. In einem solchen Fall ist der Veranstalter berechtigt, von den betreffenden Standbetreibern eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € zu verlangen und den Abbau des Standes anzuordnen.

§ 5 – Preise und Zahlung

Preise sind beim Veranstalter zu erfragen.

1. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Der Gesamtbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten.

3. Strom bzw. Wasseranschluss und Verbrauch werden separat in Rechnung gestellt.

 

 

§ 6 – Reservierungen

1. Mit der Anmeldebestätigung wird dem Teilnehmer grundsätzlich eine Fläche innerhalb des Veranstaltungsgeländes garantiert. Darüber hinaus gehende Wünsche bezüglich eines konkreten Standplatzes sind bei der Anmeldung anzumelden. Konkrete Platzwünsche werden, falls möglich, berücksichtigt. Die exakte Realisierung eines konkreten Platzwunsches wird nicht garantiert.

2. Die genaue Position des gebuchten Standes wird dem Teilnehmer bei der Platzvergabe mitgeteilt. Ein selbständiges Aufbauen des Standes ist darum strikt untersagt.

§ 7 – Veranstaltungsdauer/ Auf-Abbau

1. Der Aufbau ist mit dem Veranstalter zu koordinieren und sollte 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn beendet sein.

2. Vorzeitiges Aufbauen bzw. Abbauen ist untersagt.

4. Fahrzeuge sind zügig zu entladen und vom Veranstaltungsgelände zu entfernen. Dies gilt auch nachts. Das Befahren von Fußgängerzonen muss mit äußerster Vorsicht maximal im Schritttempo geschehen.

5. An den Ständen ist gut sichtbar ein Schild mit Name, Vorname, ggf. Organisation, T   elefonnummer anzubringen.

6. Rettungswege und Feuerwehrzufahrten sind unbedingt freizuhalten. Den Anordnungen der Feuerwehr, der Polizei und des Ordnungsamtes sowie der Ordner der Veranstalter ist für Sicherheitsmaßnahmen unbedingt Folge zu leisten. Ansonsten kann der Rück- oder Abbau des Standes angeordnet werden.

7. Jeder Teilnehmer hat seine Reservierungsbestätigung mit sich zu führen und auf Verlangen den Ordnern und Mitarbeitern des Veranstalters vorzuzeigen.

§ 8 – Müllentsorgung

1. Jeder Teilnehmer hat seinen Müll selbst zu entsorgen. Vor überfüllten Mülleimern darf kein Müll abgelegt werden.

2. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Standbereich im Umkreis von mindestens zwei Metern um sein Geschäft am Ende eines jeden Veranstaltungstages zu reinigen und ihn sauber und ordentlich zu hinterlassen.

3. Die Sauberkeit und ordnungsgemäße Müllentsorgung wird täglich vom Ordnungsdienst und d           en Mitarbeitern des Veranstalters kontrolliert.

 

 

 

 

§ 9 – Gewährleistung und Haftung

1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung dafür, dass die Standfläche oder der konkrete Platzwunsch für den vom Teilnehmer vorgesehenen Zweck geeignet ist.

2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Standausrüstungen, Sach- oder Personenschäden, es sei denn, der Veranstalter selbst, einem gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter fällt Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last.

3. Für Schäden, die durch Nichteinhalten der Unfallverhütungspflicht des Teilnehmers entstehen, schließt der Veranstalter jegliche eigene Haftung aus.

4. Der Teilnehmer hat für den für sein Geschäft notwendigen Versicherungsschutz selbst zu sorgen.

5. Melden sich mehrere Teilnehmer gemeinsam für eine Standfläche an, so haften sie gesamtschuldnerisch.

6. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Einnahmeeinbußen aufgrund von schlechten Wetterbedingungen.

7. Muss die Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen oder auf Grund höherer Gewalt abgesagt werden, sind Schadensersatzansprüche der Teilnehmer infolge der Absage der Veranstaltung ausgeschlossen.

 

§ 10 – Widerrufsrecht, Rückgaberecht, Stornogebühr

1. Die Nichtteilnahme des/der Standbetreiber entbindet diese/n nicht grundsätzlich von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Er bleibt insbesondere zur Zahlung der Standgebühren verpflichtet. Der Standbetreiber kann einen Ersatzteilnehmer vorschlagen und hat somit die Möglichkeit seine Verpflichtungen abzugeben. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, den Ersatzteilnehmer zu akzeptieren.

2. Der Rücktritt des Standbetreibers bedarf der Schrift- form. Er ist nur dann rechtswirksam, wenn der Veranstalter schriftlich sein Einverständnis gibt.

3. Der Veranstalter kann sein Einverständnis zum Rücktritt insbesondere davon abhängig machen, ob die gebuchte Standfläche anderweitig vergeben werden kann.

4. Tritt der Teilnehmer bis einschließlich 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, fällt eine Stornogebühr von 100,00€ an. Danach ist die volle Standgebühr zu entrichten.

5. Witterungsverhältnisse, insbesondere hohe/tiefe Temperaturen berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt.

6. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung findet keine Erstattung der Standgebühren statt.

 

 

§ 11 – Anwendbares Recht

1. Auf das aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis entstehende Rechtsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Solingen.

§ 12 – Salvatorische Klausel

1. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

3. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

 

 Vertrags & Teilnahmebedingungen.pdf zum Download:

 

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Frank Decker | frank@decker-schausteller.de